Als Notare sind wir Spezialisten bei der Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Mit der General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen anderen, für Sie Erklärungen abzugeben. Mit der Patientenverfügung legen Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche gegenüber Ärzten dar.
Wir helfen Ihnen auf diesem Weg, gerichtliche Betreuungen zu vermeiden und Ihrem Willen Geltung zu verschaffen. Auf Wunsch lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.
Die Formulare erleichtern Ihnen das Zusammentragen der zur Vorbereitung von notariellen Urkunden zweckmäßigen Informationen. Das Formular bitte ausfüllen und übermitteln. Weder der Abruf noch das Ausfüllen des Formulars führen dazu, dass personenbezogene Daten über unsere Webseite erhoben oder weitergeleitet werden.